Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung
löst die Easy Infrarot GmbH
gegenüber Ihnen als Kunden und Nutzer einer
EASY Infrarotheizung
für 7 Jahre ein Qualitäts-Versprechen ein.
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Unser Versprechen
Treten innerhalb von 84 Monaten ab Rechnungsdatum
Schäden auf, die nicht durch unsachgemäße Nutzung herbeigeführt wurden, übernehmen wir die Nachbesserung entsprechend den Garantiebedingungen.
Sollte uns die Nachbesserung nicht gelingen, ersetzen wir Ihr Gerät nach der zweiten Instandsetzung durch ein technisch identisches Neugerät. Bei Nichtverfügbarkeit haben Sie Anspruch auf eine in Qualität und Preis gleichwertige EASY-Infrarotheizung aus den Produktlinien der Easy Infrarot GmbH.
Preisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatzansprüche sind nicht Bestandteil dieses Garantieversprechens. Gesetzliche oder vertragliche Ersatzansprüche werden von diesem Versprechen nicht berührt.
Patrick Brudek, Gründer und Geschäftsführer
Easy Infrarot GmbH, Brühlstraße 3, 79331 Teningen
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Bedingungen Garantie-Versprechen
Die Easy Infrarot GmbH (nachfolgend „Hersteller“) garantiert Ihnen (nachfolgend „Nutzer“) unter nachfolgenden Bedingungen, dass die an den Nutzer gelieferte Infrarotheizung (nachfolgend „EASY-IR“) innerhalb eines Zeitraums von 84 Monaten ab Rechnungsdatum (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist.
Diesbezüglich geltend gemachte Mängel behebt der Hersteller nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile auf seine Kosten, soweit die Überprüfung der EASY-IR einen Garantiefall im Sinne des Garantie-Versprechens darstellt.
Die Kosten für die Einsendung der fehlerhaften EASY-IR sowie für den Versand des Ersatzes werden im Gewährleistungs- und Garantiefall vom Hersteller getragen.
Sollte die EASY-IR zu dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme unseres Garantie-Versprechens nicht mehr hergestellt werden und ein Austausch erforderlich sein, ist der Hersteller berechtigt, eine vergleichbare EASY-IR gleicher Art und Güte zur Verfügung zu stellen.
Im Falle des Austauschs von Teilen der EASY-IR oder der gesamten EASY-IR gehen das fehlerhafte bzw. dessen Teile mit Eingang beim Hersteller in dessen Eigentum über.
Sonstige Ansprüche des Nutzers gegen den Hersteller, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Nutzers gegenüber dem Hersteller als Verkäufer werden durch dieses Garantie-Versprechen nicht berührt.
Über die beschriebenen Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche sind nicht Gegenstand unseres Garantie-Versprechens. Insbesondere etwaige anfallende Kosten für Fachkräfte zum Auf- und Abbau der eingesandten EASY-IR oder des Ersatzes am Nutzungsort.
Die Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder Neubeginn der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit.
Unser Garantie-Versprechen können Nutzer beanspruchen wenn…
...Ihre EASY-IR fachgerecht oder durch qualifizierte Fachkräfte installiert und in Betrieb genommen wurde
...Ihre EASY-IR keine Anzeichen aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch vom Hersteller nicht autorisierte Fachbetriebe schließen lassen
...Ihre EASY-IR nur mit vom Hersteller autorisiertem Zubehör ausgestattet und damit betrieben wurde
...Ihre EASY-IR weder Schäden noch Verschleiß aufweist, die durch einen von der bestimmungsgemäßen Verwendung und/oder sonstigen Hinweisen des Herstellers bezüglich eines abweichenden Gebrauchs verursacht sind
...Seriennummer und Typenschild nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurden
Das Garantie-Versprechen gilt nicht für Fehler, die insbesondere durch folgende Gründe verursacht wurden…
...Nichtbeachten der Betriebsanleitung
...fehlerhafte Komponenten, wie Thermostate und Empfänger
...Nicht fachgerechte oder durch Fachunkundige Installation/Montage
...Fehlerhafte Inbetriebnahme, Handhabung, Montage oder Installation
...Vom Hersteller nicht autorisierte Veränderungen Ihrer EASY-IR, sowie durch Um- und Anbauten
...Nutzung in ungeeigneten Umgebungen
...Einflüsse durch Schmutz und Verunreinigungen
...Unsachgemäße Reinigung oder nachträgliche Lackierung
...Höhere Gewalt und Naturereignisse wie Erdbeben, Orkane, Überschwemmungen, Blitzschlag usw.
...Farbveränderungen, die durch Schmutz, Ruß, Rauch oder Pollen entstehen ebenso wie altersbedingte Farbveränderungen
...Nicht ausreichende Beheizung von Räumen aufgrund von nicht ordnungsgemäß berechneter Dimensionierung von Heizungen
Ansprüche aus unserem Garantie-Versprechen können durch Übergabe oder Einsendung Ihrer EASY-IR, sicher und fachgerecht verpackt, unter Angabe des aufgetretenen Fehlers, des Kaufbelegs mit Kaufdatum und der Kontaktdaten für Rückfragen (Telefon und E-Mail) an den Hersteller geltend gemacht werden.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung Ihrer EASY-IR durch den Hersteller oder einen von Hersteller beauftragten Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist der Hersteller berechtigt, eine Service-Gebühr in Höhe von € 80,- zu erheben.
Unser Garantie-Versprechen gilt in dem vorstehenden Umfang und unter den genannten Voraussetzungen für jeden im europäischen Wirtschaftsraum ansässigen künftigen Nutzer einer EASY-IR.
Die genannte Garantiefrist kann vom Hersteller angepasst werden und ist jeweils in den zum Rechnungsdatum gültigen AGB des Herstellers beschrieben.
Unser Garantie-Versprechen unterliegt deutschem Recht.